Abschlussarbeiten
1. Bestimmungen zur Masterarbeit gemäß Masterstudienplan Wirtschaftspädagogik 20W
Masterstudienplan 20W, § 3 Abs. 3 1
(3) Masterarbeit
- Das Thema der Masterarbeit kann aus allen Modulen des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik gewählt werden und muss einen engen Bezug zur Wirtschaftspädagogik aufweisen.
- Für die Beurteilung der Masterarbeit ist die vorherige positive Absolvierung des facheinschlägigen Masterseminars notwendig, wobei empfohlen wird, das Masterseminar parallel zur Masterarbeit zu absolvieren.
Weiterführende Bestimmungen zu wissenschaftlichen Arbeiten werden in der Satzung der Universität Graz Studienrechtliche Bestimmungen § 382 angeführt.
Parallel mit Beginn der Bearbeitung der Masterarbeit ist jedenfalls das facheinschlägige Masterseminar Wirtschaftspädagogik zu besuchen.
2. Ablauf des Verfassens einer Masterarbeit am Institut für Wirtschaftspädagogik
2.1. Themenwahl und Betreuer:in
Themen sollen selbstständig vorgeschlagen werden. Im Bedarfsfall besteht jedoch die Möglichkeit, in Rücksprache mit dem/der Betreuer:in aus Themenvorschlägen des Institutes je nach Verfügbarkeit zu wählen.
Parallel zur Themenfindung bzw. -auswahl erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem/der gewünschten Betreuer:in. Am Institut für Wirtschaftspädagogik werden Masterarbeiten derzeit von folgenden Personen betreut bzw. mitbetreut, wobei nicht jedes Semester alle angeführten Personen zur Verfügung stehen:
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Stock
- Assoz. Prof. Mag. Dr. Peter Slepcevic-Zach
- Assoz. Prof. Mag. Dr. Elisabeth Riebenbauer
Mitbetreuerin:
- Dr. Silvia Lipp, BSc MSc
2.2. Institutsinterne Voraussetzungen zur Themengenehmigung
Die Erstellung eines Konzepts ist zur Themengenehmigung erforderlich. Das Konzept soll folgende Punkte beinhalten:
- Problemstellung
- Wissenschaftliche Fragestellung
- Zielsetzung der Arbeit und Methodik
- Gliederung der Arbeit
- Disposition
- Vorläufige Literaturliste
- Zeitplan
Nach der Genehmigung des Konzepts durch den/die Betreuer:in ist die Abgabe des Formulars Antrag auf Genehmigung eines Masterarbeitsthemas am Dekanat erforderlich (siehe Dekanatswebpage3). Erst dann kann mit dem Verfassen der Masterarbeit begonnen werden!
2.3. Verfassen der Masterarbeit und laufende Betreuung
Die laufende Betreuung wird individuell mit der Betreuungsperson abgestimmt. Um eine nach wissenschaftlichen Kriterien verfasste Masterarbeit (inhaltlich, stilistisch und formal) zu gewährleisten, muss nach der Themengenehmigung ein fertig gestelltes Teilkapitel dem/der Betreuer:in zur Durchsicht elektronisch abgegeben werden. Das Teilkapitel besteht aus einer wissenschaftlich fundierten Textausarbeitung im Umfang von zehn Seiten Text exklusive Gliederung und Literaturverzeichnis der verwendeten Literatur. Zusätzlich wird um Bekanntgabe der formalen Richtlinien, auf welchen die gesamte Arbeit beruht, ersucht (ca. 1 Seite). Es soll unter anderem ersichtlich sein:
- verwendete Zitierrichtlinie,
- Zitierweise von Abbildungen, Grafiken und Tabellen sowie Verarbeitung im Text und
- Gestaltungsregeln für Verzeichnisse (Literatur-, Abbildungsverzeichnis etc.).
Hinweis: Es gibt keine vom Institut strikt vorgegebene Zitierrichtlinie! Als Grundlage wird jedoch der Institutsleitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten empfohlen:
Stock, Michaela/Slepcevic-Zach, Peter/Riebenbauer, Elisabeth (2024): Leitfaden zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit, 7. überarbeitete Auflage. Erhältlich im Servicecenter der ÖH Graz.
2.4. Fertigstellung und Einreichung der Masterarbeit
Nach inhaltlicher Fertigstellung der Masterarbeit ist eine nochmalige Kontrolle der Arbeit auf Rechtschreibfehler sowie formale Fehler durchzuführen. Diese Kontrolle wird Ihnen nicht von Ihrem/Ihrer Betreuer:in abgenommen! Vor Einreichung der Masterarbeit empfiehlt es sich, in Abstimmung mit dem/der Betreuer:in, die vorläufige Endfassung mit der Bitte um inhaltliche Durchsicht abzugeben. Erst nach Freigabe der Masterarbeit durch den/die Betreuer:in wird die Masterarbeit elektronisch am Dekanat eingereicht. Informationen zum genauen Einreichverfahren finden sich auf der Dekanatswebpage4. Zusätzlich ist die Masterarbeit in fest gebundener Form am Institut für Wirtschaftspädagogik abzugeben. Die Begutachtung erfolgt erst mit der eingelangten gedruckten Version. Ab Einreichung der Masterarbeit hat der/die Betreuer:in zwei Monate zur Beurteilung Zeit (siehe dazu § 38 Abs. 9 Studienrechtliche Bestimmungen der Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz)5.
Frohes Schaffen bei Ihrer Masterarbeit wünscht Ihnen das WIPÄD-Team!
1 Vgl. URL: mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2019-20/35.d/pdf/, Seite 7–8 (Stand Februar 2024).
2 Vgl. URL: mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2021-22/15.d/pdf/, Seite 25–26 (Stand Februar 2024).
3 Vgl. URL: sowi.uni-graz.at/de/studium/formulare/ (Stand Februar 2024).
4 Vgl. URL: sowi.uni-graz.at/de/studium/masterstudium/wirtschaftspaedagogik/einreichung-masterarbeit/ (Stand Februar 2024).
5 Vgl. URL: mitteilungsblatt.uni-graz.at/de/2021-22/15.d/pdf/, S. 26 (Stand Februar 2024).