In der Sitzung der Curricula-Kommission der Studienrichtung Wirtschaftspädagogik vom 06.12.2024 wurde eine Änderung von Zulassungsbedingungen für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik einstimmig beschlossen.
Es handelt sich gemäß § 7a der Studienrechtlichen Bestimmungen um eine Liberalisierung der Studienzulassung, daher kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Die Änderung erfolgt gleichlautend mit jener für das Masterstudium Betriebswirtschaft.
Anbei finden Sie die neuen Zulassungsvoraussetzungen (auch in der Gegenüberstellung mit den bisherigen Zulassungsbestimmungen).